Foreign Income FX & Zufluss

Zuflussdatum · Fremdwährung · ECB/BMF-Kurs · EUR-Dokumentation

v3.13.1 · Free

Free-Version

Bis zu 5 Zuflüsse. ECB-, BMF- und manuelle Kurse sowie CSV-Import und CSV-Export stehen zur Verfügung. Excel, PDF/Drucken, JSON-Backup und unbegrenzte Zuflüsse gehören zur Pro-Version.

Zuflüsse für deutsche Steuerunterlagen dokumentieren

Datum, Betrag und Währung erfassen oder per CSV importieren. Der Veranlagungszeitraum (VZ) ergibt sich automatisch aus dem Zuflussdatum. Umrechnung und Quellen werden gemeinsam exportiert.

ZuflussdatumVZBeschreibungWährungBetragFX-MethodeKurs CCY je EURQuelle / KursbezugEURAktionen
Summe der angezeigten Buchungen0,00 €

Excel und PDF/Drucken: Pro

Exporte beziehen sich auf den VZ-Filter. Fehlerhafte Buchungen in dieser Auswahl sperren den Export. Eingaben werden lokal im Browser gespeichert. Negative Beträge sind als Korrekturen zulässig.

Auswertung nach Veranlagungszeitraum

Daten verwalten

„Alle Zuflüsse löschen“ entfernt nur Buchungen und Importprotokolle; gespeicherte Kurse bleiben erhalten. „Projekt vollständig zurücksetzen“ setzt diese Free-Version auf den Ausgangszustand zurück.

ECB-Tagesreferenzkurs

Noch kein Kurs abgerufen.

29 aktuell veröffentlichte ECB-Referenzwährungen sowie EUR. Bei Wochenenden und Feiertagen wird bis zu sieben Kalendertage rückwärts gesucht. Der tatsächliche Kurstag bleibt im Nachweis erhalten.

BMF-Monatskurse

2010–2025 sind als vollständige offizielle Jahresdatensätze offline enthalten. Das laufende Jahr wird über unseren Aktualisierungsdienst geladen; gespeicherte Kurse bleiben offline verfügbar. Es werden nur Jahr bzw. Währung abgefragt; Berechnungen bleiben lokal. Datenquelle: Bundesministerium der Finanzen. Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Daten technisch für diese Anwendung aufbereitet. Drei dokumentierte Korrekturen von Währungscodes (2015/07 HUF statt TRY, 2021/02 und 2022/12 KRW statt RW); numerische Kurswerte unverändert.

BMF-Monatskurs / Umsatzsteuer-Umrechnungskurs nach § 16 Abs. 6 UStG. Die Eignung für einen konkreten Einkommensteuerfall ist gesondert zu prüfen. Manuell ergänzte Monatswerte werden als solche gekennzeichnet.